WWF feiert „Paukenschlag aus Brüssel“: Die EU hat sich nach vierjährigem Verhandlungsmarathon auf ein Verbot von Bodenschleppnetzen in den Tiefseeregionen des Atlantiks verständigt. Den überraschenden Durchbruch im Vermittlungsausschuss am letzten Tag der niederländischen Präsidentschaft bewertet die Umweltschutzorganisation WWF als „Paukenschlag aus Brüssel“ und „herausragende Entscheidung für den Schutz der Tiefsee-Ökosysteme“. Zusätzlich würden 4,9 Millionen Quadratkilometer Meeresfläche vor dieser zerstörerischen Fangmethode wirksam geschützt.

„Es ist ein guter Tag für die Tiefseekorallenriffe und ihre Bewohner, wie Rotbarsche oder Tiefseehaie. Zwar gilt das Verbot nur für die EU-Gewässer bis 200 Seemeilen von der Küste, also nicht für die Hohe See im Nordostatlantik, wohl aber für die Hohe See vor Westafrika um die Kanarischen Inseln und Madeira“, freut sich Georg Scattolin, Meeresschutzexperte beim WWF Österreich. Ein solches flächendeckendes Verbot der zerstörerischen Bodenschleppnetze gab es nach WWF-Angaben bisher nur im Mittelmeer ab 1000 Meter Tiefe.

Der Vorschlag, die EU-Tiefseefischerei im Nordostatlantik nachhaltiger und umweltverträglicher zu regeln und eine alte Verordnung von 2002 abzulösen, stammte noch aus dem Jahr 2012 aus der Feder der damaligen EU-Fischereikommissarin Maria Damanaki. Ihr Papier enthielt jedoch noch nicht das nun beschlossene, generelle Bodenschleppnetzverbot ab einer Meerestiefe von 800 Metern. Diesen entscheidenden Punkt brachte erst eine Koalition aus Umweltorganisationen unter Beteiligung des WWF in die Verhandlungen ein. Unterstützt wurde diese „Deep Sea Conservation Coalition (DSCC)“ von Teilen des Fischereiausschusses des EU-Parlaments, die sich in wichtigen Punkten gegen die Interessen des Fischereiministerrats durchsetzen konnten. Ausdrücklich lobte der WWF zudem die Verhandlungsführung der niederländischen Ratspräsidentschaft.

Neben dem Verbot von Bodenschleppnetzen wurden weitere, nach WWF-Einschätzung dringend notwendige Reformen für den Fischerei-Sektor beschlossen. So sind Stellnetze und Kiemennetze in Regionen unterhalb von 600 Meter  zukünftig verboten. Für bisher nicht befischte Gebiete ist eine Verträglichkeitsprüfung erforderlich, bevor eine Fangerlaubnis für Tiefseefische erteilt wird. Außerdem müssen zukünftig auf 20 Prozent der Ausfahrten von Tiefseefischern innerhalb der EU-Gewässer und auf der Hohen See Beobachter eingesetzt werden. Bei Kontakt mit Tiefseekorallen, -schwämmen und anderen empfindlichen Tiefsee-Ökosystemen muss der Fang abgebrochen und anderswo fortgesetzt werden.