EU einigt sich auf Fischfangmengen für 2019 / WWF kritisiert „staatlich legitimierte Überfischung“

Die EU Fischereiminister haben in der Nacht festgelegt, wie hoch die Fangmengen für das kommende Jahr für 89 Fischbestände in der Nordsee und dem Nord-Ostatlantik sein dürfen. In der Nordsee dürfen im Jahr 2019 mehr Schollen und Seelachs, aber weniger Kabeljau und Heringe gefangen werden. Die Naturschutzorganisation WWF kritisiert in einer Stellungnahme die fortgesetzte „staatlich legitimierte Überfischung“ und fordert ein Umdenken in der EU-Fischereipolitik.

„Noch immer ist jeder zweite Fischbestand im Nordostatlantik überfischt. Doch anstatt auf wissenschaftliche Fakten und Empfehlungen zu bauen, betreiben die Fischereiminister willkürliche Kaffeesatzleserei, um die Quoten festzulegen. Europa wollte bis 2020 die Überfischung abschaffen. Mit den getroffenen Entscheidungen wird die Politik diese Selbstverpflichtung verfehlen und bedient die Interessen der Fischereiindustrie“, kritisiert Heike Vesper, Direktorin des WWF Meeresschutzprogramms. „Für die Erholung der Fischbestände muss zwingend weniger gefangen werden. Das ist doch kein Hexenwerk, sondern politische, ökologische und ökonomische Vernunft.

„Die Höchstfangmangen oder TACs (engl. Total Allowable Catch) sind eigentlich das zentrale Werkzeug des Fischereimanagements, um die Bestände gesund zu erhalten. Doch im Jahr 2017 lagen 44 Prozent der politischen Beschlüsse zu TACs teilweise deutlich oberhalb der wissenschaftlich ermittelten Grenzen. Darunter litt auch der Nordsee-Kabeljau. Für das kommende Jahr reduzierten die Minister dessen Fangmenge in der Nordsee um ein Drittel auf rund 29.400 Tonnen. Das ist allerdings immer noch mehr als nachhaltig wäre.

Die Europäische Union hat sich mit ihrer aktuellen Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) zu dem Ziel verpflichtet, bis 2020 alle eigenen Bestände auf ein nachhaltiges Niveau zu bringen. Nach WWF-Ansicht bleibt unklar, wie dieses zentrale Ziel in nur noch einem verbleibenden Jahr erreicht werden soll. Ebenso unklar ist, weshalb die zuständigen Minister die Entsorgung des „Beifangs“ auf offenem Meer nicht endlich angehen. „Vor fünf Jahren hat die Politik uns allen und dem Meer versprochen, mit dem neuen Gesetz gegen Rückwürfe die Fischverschwendung zu beenden. Doch heute sind wir kaum vom Startblock weg. Die Fischereilobby sperrt sich weiterhin und noch immer funktioniert die amtliche Kontrolle des Rückwurfverbotes nicht richtig“, kritisiert Vesper auch die deutsche Umsetzung der Fischereireform durch das zuständige Bundesministerium. Ab dem 01. Januar 2019 gilt das neue Gesetz in allen EU-Meeresgewässern. Der in großem Umfang praktizierte Rückwurf von Fischen, die zu klein sind, nicht der Zielart entsprechen oder über die Quote hinaus ins Netz gehen, sollte dann der Vergangenheit angehören. Doch dieses Versprechen haben die Minister mit ihrer Entscheidung nicht eingelöst.

 

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