Uneinheitliche Verfahren und veraltete Dokumentationsregelung untergraben Wirksamkeit der Verordnung im Kampf gegen illegale Fischerei (IUU)

Brüssel, Wien, 16.03.2017 – Die nach wie vor bestehenden Unterschiede und Schwachstellen bei den Einfuhrkontrollen in wichtigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind einer der Gründe dafür, dass illegal gefangener Fisch weiterhin in die EU-Versorgungskette eindringen kann. Dies ergab eine heute von der Environmental Justice Foundation, Oceana, The Pew Charitable Trusts und WWF veröffentlichte Analyse.

Die Analyse liefert eine umfassende Auswertung der Fortschritte der einzelnen Länder bei der Umsetzung der Einfuhrkontrollen im Rahmen der 2010 in Kraft getretenen EU-Verordnung zur Bekämpfung illegaler, nicht gemeldeter und unregulierter Fischerei (IUU). Dabei handelt es sich um die erste veröffentlichte Analyse der Daten, die die Mitgliedstaaten für den jüngsten zweijährigen Berichtszeitraum 2014/2015 an die Europäische Kommission übermittelt haben. Die Analyse deckt in zahlreichen Mitgliedstaaten eine ganze Reihe erheblicher Probleme bei der Art und Weise der Durchführung der Kontrollen eingehender Fischladungen auf. So versäumen es die Behörden einiger der großen einführenden Länder noch immer, sorgfältige Kontrollen vorzunehmen, selbst wenn die Ladungen aus Ländern stammen, die aufgrund ihrer unzureichenden Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung illegaler Fischerei bereits von der EU verwarnt wurden. In einigen Fällen erwiesen sich die von den EU-Ländern eingesetzten Verfahren als zu schwach, um die Mindeststandards der in der EU-Gesetzgebung vorgegebenen Kontrollverpflichtungen zu erfüllen.

Neben einheitlicheren und strengeren Verfahren fordert die Studie bis Ende 2017 eine EU-weite Digitalisierung der Fangbescheinigungsdaten, um zu verhindern, dass skrupellose Betreiber mit ihren illegalen Fängen an Häfen mit schwächeren Kontrollen ausweichen. Einfuhren, die in Schiffscontainern in die EU gelangen, gelten als besondere Herausforderung für die mit der Durchsetzung des geltenden Rechts betrauten Behörden, da die entsprechenden Verfahren bislang noch nicht auf einen einheitlichen und ausreichend hohen Standard angehoben wurden.

Die Einfuhrkontrollen bilden einen der Eckpfeiler der Verordnung zur Bekämpfung der IUU-Fischerei, die als einer der weltweit wegbereitenden Rechtsakte im internationalen Kampf gegen illegale Fischerei gilt. Die Analyse untermauert die Ergebnisse einer jüngeren, von den vier Nichtregierungsorganisationen veröffentlichten Fallstudie, die aufdeckte, dass der betrügerische Missbrauch papiergestützter Fangbescheinigungen und das Fehlen eines EU-weiten Systems zum Abgleich von Einfuhrdokumenten Lücken im System entstehen lassen, durch die illegal gefangene Fischereierzeugnisse in die EU gelangen können.

„Die Ergebnisse zeigen, dass auch ein Binnenland wie Österreich über die notwendigen Verfahren und Kapazitäten verfügen muss, um die Einfuhrkontrollen nach der IUU-Verordnung umzusetzen. Während Österreich geringere Handelsströme als andere einführende Mitgliedsstaaten hat, können die Handelsströme immer noch mit einem hohen Risiko von IUU-Fischerei verbunden sein“, warnt Simone Niedermüller, Meeresexpertin des WWF Österreich.

Die EU-IUU-Verordnung ist ein mächtiges Instrument im globalen Kampf gegen die illegale Fischerei. Allerdings öffnen sowohl die papiergestützten Fangbescheinigungen als auch die Unterschiede bei der Umsetzung der geforderten Einfuhrkontrollen Tür und Tor für den Missbrauch des Systems. „Wir fordern die Europäische Union eindringlich auf, die bereits für Ende 2016 zugesagte EU-weite Datenbank für Fangbescheinigungen einzurichten und sicherzustellen, dass sie ein leistungsfähiges Instrument zur Risikoanalyse umfasst“, so Niedermüller.

Tony Long, Direktor des Pew-Projekts Ending Illegal Fishing sagte hierzu: „Die Unterschiede im Hinblick auf die Einfuhrverfahren untergraben nicht nur die Fangbescheinigungsregelung, sondern auch die hohen Standards, die in einigen Mitgliedstaaten bereits erreicht wurden. Hier sind Verbesserungen notwendig, wenn die EU ihren Markt künftig von IUU-Erzeugnissen freihalten möchte.“

Maria José Cornax, Leiterin der Fischereikampagnen bei Oceana, resümierte ihren Standpunkt so: „Der Bericht zeigt, dass im Bereich der Einfuhrverfahren zusätzliche Leitlinien und Standardisierungen notwendig sind. Er verdeutlicht zudem die unzureichenden Standards der Mitgliedstaaten bei der Berichterstattung über den Stand der Umsetzung, wobei eine der zentralen Lücken darin besteht, dass die Staaten nicht verpflichtet sind, die Daten der Fangbescheinigungen nach Herkunftsflaggenstaat aufzuschlüsseln – wodurch sich eine Einschätzung des Risikos für IUU-Fischerei sehr schwierig gestaltet.“

Steve Trent, Geschäftsführer der Environmental Justice Foundation, fügte dem hinzu: „Die Studie ist ein Weckruf. Er richtet sich sowohl an die Mitgliedstaaten, die zusätzliche Anstrengungen unternehmen müssen, um die IUU-Verordnung in vollem Umfang umzusetzen, als auch an die Kommission, die für die tatsächliche Umsetzung durch die Mitgliedstaaten sorgen muss. Insbesondere fordern wir die Mitgliedstaaten auf, ihre Kapazitäten zu erhöhen und standardisierte und belastbare Verfahren einzusetzen, um sicherzustellen, dass illegale Ladungen am Eintritt in den EU-Markt gehindert werden.“

Hintergrund Österreich

  • Im Jahr 2015 fielen Einfuhren von rund 3100 Tonnen Fischereierzeugnissen unter die IUU-Verordnung.
  • Nach unserer Analyse, waren ca. 31% der für die Meeresfrüchten eingeführten Exporte in Österreich mit einem höheren Risiko von IUU-Fischerei verbunden – die dritthöchste in der EU. Flotten in Länder wie Philippinen, Südkorea, Taiwan und Thailand, die in den letzten Jahren unter der IUU-Verordnung die „gelbe Karte“ der EU erhielten fischten u.a. für den Export nach Österreich.
  • Gleichzeitig hat Österreich im Jahr 2014/15 für rund 2,5% der eingehenden Fangbescheinigungen Anträge zur Überprüfung mit Drittländern gestellt, um die Einhaltung zu gewährleisten. Österreich hatte in der EU den viertgrößten Anteil der verifizierten Fangbescheinigungen (in Bezug auf % der mit Drittländern überprüften Fangbescheinigungen).
  • Österreich forderte in seinem Bericht an die EU 2014/15 die Einrichtung einer EU-weiten Datenbank von Fangbescheinigungen, um eine Mehrfachnutzung des gleichen Fangbescheinigung für Einfuhren in die EU zu vermeiden.

„Umsetzung der Einfuhrkontrollen im Rahmen der IUU-Verordnung zur Beendigung illegaler, nicht gemeldeter und unregulierter (IUU-) Fischerei: Eine Bewertung der Fortschritte“ wurde von der Environmental Justice Foundation, Oceana, The Pew Charitable Trusts und WWF veröffentlicht. Die Nichtregierungsorganisationen setzen sich gemeinsam für eine einheitliche und effiziente Umsetzung der EU-Verordnung zur Beendigung illegaler, nicht gemeldeter und unregulierter Fischerei (IUU) ein. Mehr Informationen finden Sie unter http://www.iuuwatch.eu/

Die Analyse stützt sich auf die Informationen der zweijährlichen Berichte, die die 28 EU-Mitgliedstaaten bezüglich der Umsetzung der zentralen Verpflichtungen der IUU-Verordnung für den Zeitraum 2010-2015 übermittelt haben. Diese Daten wurden durch eine Informationsanfrage an die Europäische Kommission eingeholt.

Erläuterung zur Risikobewertung
Die IUU-Verordnung der EU etablierte eine Fangbescheinigungsregelung, die die Mitgliedstaaten bei der Identifizierung und der Abweisung illegal gefangener Fischereierzeugnisse an ihren Grenzen unterstützen soll. Hinzu kommen Verfahren zur Risikobewertung, die hilfreich sind, um Ladungen zu erkennen, die einer besonderen Prüfung bedürfen. Da die meisten großen Einfuhrländer der EU jährlich Hunderttausende Tonnen Fischereierzeugnisse importieren, ist es den Behörden nicht möglich, die legale Herkunft jeder einzelnen eingehenden Ladung zu prüfen. Daher sind die Mitgliedstaaten angewiesen, ihre Ressourcen zur Durchsetzung des geltenden Rechts auf diejenigen Produkte zu konzentrieren, bei denen das Risiko einer Herkunft aus IUU-Fischerei am höchsten ist. Die Verordnung liefert die Grundlage für strenge und einheitliche Verfahren der Risikobewertung, die in diesem Zusammenhang zur Anwendung kommen.

Wichtigste Ergebnisse

  • Signifikante Unterschiede hinsichtlich der Häufigkeit und der Sorgfalt der Kontrollen und Überprüfungen von Fangbescheinigungen und der Qualität der Verfahren der Risikobewertung zur Identifizierung von Ladungen mit erhöhtem Risiko.
  • Belege dafür, dass uneinheitliche Einfuhrkontrollen zu einer Umleitung der Handelsströme in Mitgliedstaaten mit weniger strengen Verfahren führen.
  • Erhebliche Unterschiede bei den Verfahren zur Überprüfung von Fischereierzeugnissen, die als Containerladungen eintreffen (d. h. mengenmäßig rund 90 % aller EU-Fischereieinfuhren). Nur fünf Mitgliedstaaten machten detaillierte Angaben über die Anzahl oder das Verhältnis von Containerladungen/Fangbescheinigungen, die einer physischen Inspektion unterzogen wurden. Für Containereinfuhren müssen belastbare Risikobewertungs- und Kontrollverfahren umgesetzt werden, um der Komplexität und der Größenordnung dieses Handelsbereichs Rechnung zu tragen.

Wichtige Fakten über die EU / IUU-Fischerei
Illegale Fischerei ist ein komplexes und allgegenwärtiges Thema. Sie bedroht Fischbestände weltweit und gefährdet die Existenz von Gemeinschaften, die von diesen Fischbeständen abhängig sind. Zwischen 11 und 26 Millionen Tonnen Fisch werden weltweit jährlich illegal gefangen, was einem Einkommensverlust von 10 bis 23,5 Milliarden Dollar pro Jahr entspricht. Schätzungen zufolge belaufen sich die Fangmengen aus IUU-Fischerei insgesamt auf 13 bis 31 % der gemeldeten Fischereiproduktion. In einigen Regionen kann der Anteil bis zu 40 % erreichen.

Die EU ist der weltweit größte Importeur für Fischereierzeugnisse, 60 % des hier verspeisten Fischs wird eingeführt. EU-Mitgliedstaaten importierten 2015 weltweit insgesamt mehr als 3,5 Millionen Tonnen Fischereierzeugnisse.

EU-weit gehen pro Jahr mehr als 250 000 Fangbescheinigungen (FB) ein, die meisten davon in Papierform.

Report Download: http://bit.ly/2mw5OBg

Rückfragehinweis:

Mag. Florian Kozák
Pressesprecher WWF Österreich
florian.kozak@wwf.at
+43 676 83 488 276